Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) für Verkauf und Dienstleistungen, Stand 02/2008
der
Fa.: Event Systeme
Veranstaltungstechnik
Inh. Alexander Schestak, Äußere Buchleuthenstr. 30, D-87600 Kaufbeuren
Vertragsabschluss
Angebote der Fa. Event Systeme sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets
unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung
der
schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. Event Systeme, spätestens
mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.
Preise
Preise der Fa. Event Systeme verstehen sich in EUR. Preisänderungen, Druckfehler und
Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Auftragserteilung
gültigen Preise
zur Anrechnung. Bei einer Bestellung unter 25,00 EUR erhebt die Fa. Event
Systeme eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR bei einem
Nettobestellwert von 25,00 EUR bis 50,00 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von
7,50 EUR verrechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, ab
Lager Kaufbeuren. Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen
zu Lasten des Käufers.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager
Kaufbeuren und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für
Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen.
Die Transportkosten
von Hauptlieferung und eventueller Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer.
Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Handelt
es sich jedoch um Ware, die
auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist
die Fa. Event Systeme befugt, die
erforderliche Versandart
auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer
nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die
Entscheidung bei der Fa. Event
Systeme. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die
Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden
übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der Fa. Event Systeme eintreten, gehören, hat die Fa.
Event Systeme auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen die
Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen
länger als 8 Wochen dauern, ist der
Käufer nach angemessener schriftlicher
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom
Vertrag schriftlich zurückzutreten.
Weitergehende Schadensersatzforderungen
sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Fa. Event Systeme ist
ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Der Rücktritt
vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist
ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie
Express-Sendungen. Unzulässige
Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen - auch für
Nachlieferungen aus Kaufverträgen - werden fast
immer gerichtlich verfolgt.
Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich die Fa.
Event Systeme in wenigen vorher vereinbarten
Fällen zu einer
Rücknahme bereit so ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 25,00 EUR und
sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu
berechnen. Die Rücknahme erfolgt
ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für
die Fa. Event Systeme frachtfreien
Lieferung
originalverpackter Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen
Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns
zusätzliche Abzüge
bis 30% des Netto-Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Der Empfänger
hat die Lieferung sofort auf Transportschäden
zu untersuchen und etwaige Schäden
sofort schriftlich der Fa. Event Systeme und der
Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die
Einhaltung
der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete
Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von
Schadensersatzansprüchen durch die
Transportgesellschaft. Die Fa. Event Systeme übernimmt die
Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem
Käufer deren Leistungen
zukommen. Beim Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten
Transporteure und auch die Fa. Event Systeme
keine Haftung.
Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart,
erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/Barzahlung. Rechnungen sind in für die
Fa. Event Systeme spesenfreier Weise zu
begleichen. Wird bei
vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein
Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle
Kundenkreditlimit überzogen,
so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen
Nachnahme/Barzahlung. Dies berechtigt
den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung,
auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die
Fa. Event Systeme berechtigt,
Verzugszinsen zu berechnen und
alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen
Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheits-
leistungen zu verlangen. Die
Verzugszinsen richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der
Banken und werden mit 15 % p. A. festgesetzt.
Der Käufer ist nicht berechtigt,
wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht
anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.
Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche
Garantiezeit von 24 Monaten (ausgenommen Lampen, Eingriff an den Gegenständen,
unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch
sowie alle Gebraucht-, Vorführ-
und Messegeräte). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens
nach 2 Tagen, verborgene Mängel
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt
werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der
Transporteur. Es gilt der Zustand
der Ware, in dem diese die Fa. Event Systeme erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält
der Käufer nach Wahl der Fa. Event Systeme
Nachbesserung,
Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem
Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine
Garantieleistung nicht
verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen
erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken
- damit auf dem
Transportweg keine Beschädigungen auftreten können - und frachtfrei an die Fa.
Event Systeme zurückzusenden. Wird die Ware unfrei
zurückgeschickt,
so hat die Fa. Event Systeme das Recht, die Annahme zu
verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von
Transportschäden gehen zulasten des Absenders. Reparatursendungen, die nicht
unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt.
Die
Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die
Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll.
Bei Rücksendungen
von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten
in Rechnung gestellt. Die Fa. Event Systeme weist
ausdrücklich
auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden
bzw. auf Bühnen, geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien
bzw. Vorschriften
für Sachverständigenabnahmen hin. Diese sind vom Käufer unbedingt zu
beachten. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über diese
Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, sowie Montage,
Installation und Abnahmen gemäß diesen geltenden Sicherheitsrichtlinien und
-Vorschriften vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, seinen
Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und -Vorschriften mitzuteilen, sowie die
für
die Montage, Installation, und Sachverständigenabnahme geltenden
Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen
ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller
Forderungen der Fa. Event Systeme durch den
Käufer bleibt das
Eigentum der gelieferten Ware bei der Fa. Event Systeme. Ein
Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der
Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt
jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware,
auch im
Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an die Fa.
Event Systeme ab. Auf das Verlangen der Fa. Event Systeme
hat der Käufer der Fa.
Event Systeme die
Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung
mitzuteilen. Eine Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware
ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der
Zahlung in Verzug, so ist die
Fa. Event Systeme berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
Die Fa. Event Systeme weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über
Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht
von 14 Tagen
nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung werden vom
Käufer übernommen. Bitte beachten Sie, dass unfrei an uns
zurückgesandte Ware
aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden kann. Eine Rücknahme
durch die Fa. Event Systeme kann nur erfolgen,
wenn die Rücksendung
im Originalkarton incl. allen Zubehörteilen und Bedienungsanleitungen und unter
Beilage des Kaufbeleges erfolgt. Für diese
Rücksendung erstellt die Fa. Event
Systeme eine Gutschrift, welche auf Wunsch ausgezahlt wird.
Artikel, die Gebrauchsspuren aufweisen, bzw.
Spezialanfertigungen oder geöffnete
Software sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Der Kaufvertrag gilt als
geschlossen, soweit die Bestellung von der
Fa. Event Systeme mittels einer Auftragsbestätigung anerkannt wurde. Der Kaufvertrag endet mit
Zusendung der bestellten, bzw. sofern möglich, einer in
Qualität und Preis
gleichwertigen Ware und deren Zahlung durch den Auftraggeber. Teillieferungen
behält sich die Fa. Event Systeme vor. Für Ersteigerungen
z.B. aus dem Internet trifft dieses Gesetz nicht zu.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird
die Wirksamkeit aller anderen
Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten
liegende, die den ursprünglich
gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.
Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand
ist, soweit gesetzlich zulässig, Kaufbeuren. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Mit einer Auftragserteilung wurden
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
zur
Kenntnis genommen und werden ohne
Einschränkungen anerkannt.